Statistisch gesehen ist in Deutschland in jedem zweiten Nachlass ein Haus oder eine andere Eigentumsimmobilie enthalten. Da stellt sich natürlich die Frage, was Sie im Fall einer solchen Erbschaft beachten müssen und was hier wirklich wichtig ist.
Wir von Asan Immobilien haben die wichtigsten Punkte rund um die Frage, wie Sie bei einer Erbschaft mit Immobilienvermögen reagieren sollten, für Sie zusammengetragen.
Es gibt ein paar rechtliche Hintergründe, die Ihnen vor der Annahme einer solchen Erbschaft auf jeden Fall klar sein sollten. Da wäre erst einmal der Rechtsstatus. Wenn Sie das Erbe antreten, werden Sie durch den Erbfall zum Rechtsnachfolger für den Erblasser. Das bedeutet unter anderem, dass Sie automatisch Eigentümer des Hauses oder der Immobilie werden mit allen Rechten und Pflichten, die daraus entstehen.
Wirklich kompliziert wird es am ehesten in einer Erbengemeinschaft. Denn in einer solchen Konstellation gehört jedem Mitglied der Erbengemeinschaft ein Teil der Immobilie, den es aber nicht allein frei veräußern oder vermieten kann. Es sei denn, die Immobilie lässt sich problemlos in entsprechende Wohneinheiten aufteilen. Sollten Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft sein, ist es wichtig, dass Sie sich schnell und möglichst unaufgeregt auf das weitere Vorgehen der Gemeinschaft einigen.
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Wenn die Erbschaft einer Immobilie im Raum steht, gibt es vier Schritte, die Sie so zeitnah wie möglich gehen sollten. Diese sind:
In der Folge werden wir die einzelnen Punkte einmal etwas genauer unter die Lupe nehmen.
Wenn Sie ein Haus erben, dann erben Sie nicht nur das Eigentum. Auch Schulden, die auf dem Haus liegen, „gehören“ dann Ihnen und sind von Ihnen zu tragen. Sind die Verbindlichkeiten, die mit dem Erbe verbunden sein mögen, höher als der Wert des Erbes, sollten Sie ernsthaft darüber nachdenken, das Erbe auszuschlagen.
Das bedeutet auch, dass Sie sich ein genaues Bild von der Immobilie machen sollten, bevor Sie die Erbschaft antreten. Schauen Sie sich das Haus oder die Wohnung einmal in Ruhe an und prüfen Sie das Grundbuch, um zu wissen, welche Belastungen womöglich noch auf der Immobilie vorhanden sind. Wenn Sie Fragen rund um die Verkaufsmöglichkeiten oder die Chancen einer Vermietung haben, können Sie sich gern vertrauensvoll an uns wenden. In Straubing und Umgebung stehen wir Ihnen in solchen Situationen gern beratend zur Seite.
Schon gewusst?
Wenn Sie ein Haus erben, das schuldenfrei ist, der Erblasser aber über andere Kreditverträge diverse andere Schuldverpflichtungen hatte, gehen diese ebenfalls auf Sie über. Bei der Frage, ob Sie das Erbe antreten, haben Sie nur die Wahl zwischen der Annahme des gesamten Nachlasses oder eben der Ablehnung.
Klar ist natürlich, dass für viele Menschen bei einer Erbschaft des Elternhauses andere Kriterien gelten, als wenn es um die Erbschaft einer Immobilie eines entfernten Verwandten geht. Gerade im letzteren Fall sollten Sie so realistisch sein und eine Erbschaft, die mit mehr Schulden und Verpflichtungen als echten Werten behaftet ist, ausschlagen. Wenn eine Immobilie einen hohen Sanierungsbedarf hat, ist es oft so, dass sich die Ausgaben für diese Sanierung nicht mit dem eigentlichen Wert der Immobilie rechnen.
Wenn Sie die geerbte Immobilie selbst bewohnen möchten, kann die Rechnung noch einmal ein Stück weit anders aussehen. Wenn dann nämlich die vorhandene Schuldverpflichtung und die eventuell notwendige Sanierung die Kosten eines Hauskaufs oder -baus nicht übersteigen, kann sich das Antreten der Erbschaft für Sie auch dann lohnen, wenn die Kosten höher sind als die Vermögenswerte.
Anders ist das, wenn Sie die Immobilie vermieten möchten. Als Wertanlage taugt eine Immobilie nur dann, wenn sie auch wirklich Gewinne abwerfen kann. Eine von vornherein mit hohem Sanierungsbedarf und womöglich alten Darlehensverträgen belastete Immobilie ist daher als Geldanlage in aller Regel gänzlich ungeeignet.
Übrigens
Wenn Sie als Erbe eine Immobilie von Ihren Eltern erben, müssen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn Sie die Immobilie danach 10 Jahre lang selbst bewohnen.
Wenn Sie sich entscheiden, dass Erbe auszuschlagen, müssen Sie dies innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der möglichen Erbschaft tun. Wenn Sie diese Frist versäumen, können Sie das Erbe nicht mehr ausschlagen. Haben Sie sich entschieden, die Erbschaft anzunehmen? Dann muss Ihr nächster Weg Sie zum Amtsgericht führen, um den Erbschein zu beantragen.
Mit diesem gehen Sie dann zum Grundbuchamt und lassen die Immobilie auf Ihren Namen umschreiben. Anschließend sind Sie offiziell Eigentümer der Immobilie und können mit dieser nach Ihren Plänen weiterverfahren.
Sie haben sich dazu entschieden, die Erbschaft anzutreten? Herzlichen Glückwunsch! Dann sind Sie nun bald stolzer Eigentümer eines neuen Hauses. Doch was nun? Möchten Sie das Haus selbst bewohnen, verkaufen oder vermieten? Wenn Sie eher zu einem der letzten beiden Punkte tendieren, sollten Sie uns unbedingt ansprechen.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre geerbte Immobilie entweder zum Höchstpreis zu verkaufen oder einen Mieter zu finden, der zu Ihnen und Ihren Vorstellungen von Ihrem neuen Haus passt.
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