Ob Sie Ihre Eigentumswohnung selbst nutzen oder sie vermietet ist, hat einige Auswirkungen auf den Verkaufsprozess. Welche das sind und weitere Informationen rund um den Wohnungsverkauf haben wir für Sie in den häufig gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt. Denn unabhängig von der Nutzung der Wohnung lauern zahlreiche Fehlerquellen beim Wohnungsverkauf, die zu unliebsamen Überraschungen führen oder den Verkauf ganz verhindern können.
Bei ASAN Immobilien sind wir Experten für den Verkauf von Eigentumswohnungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese vermietet sind oder bisher von Ihnen selbst genutzt wurden. Damit Ihr Wohnungsverkauf zum Erfolg wird, kümmern wir uns um einen reibungslosen Ablauf und stehen Ihnen als zuverlässiger und kompetenter Partner während des gesamten Prozesses zur Seite.
Für eine unverbindliche telefonische Erstberatung erreichen Sie uns unter 09421 / 788 848 0 oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Dank unserer langjährigen Erfahrung und tiefgreifenden Kenntnisse des örtlichen Immobilienmarkts beraten wir Sie professionell, um den richtigen Angebotspreis für Ihre Immobilie festzulegen. Durch unsere umfangreiche Expertise können wir den Wert Ihrer Wohnung genau einschätzen und Ihnen dabei helfen, einen angemessenen Preis zu erzielen, während wir potenzielle Fehler vermeiden, die mit finanziellen Risiken verbunden sein könnten.
Unser Leistungsspektrum geht jedoch weit über die Wertermittlung hinaus: Wir erstellen ein individuelles Exposé mit hochwertigen Bildaufnahmen für Ihre Immobilie, organisieren das Besichtigungsmanagement, unterstützen Sie bei den Preisverhandlungen und gewährleisten einen reibungslosen Notartermin sowie eine einwandfreie Übergabe.
Vertrauen Sie auf ASAN Immobilien, um Ihre Eigentumswohnung professionell und stressfrei zu verkaufen.
Unsere Leistungen umfassen wichtige Fragen und Themen rund um den Verkaufsprozess Ihrer Eigentumswohnung. Wir zeigen Ihnen:
Fordern Sie jetzt weitere Informationen an oder vereinbaren Sie direkt ein unverbindliches Beratungsgespräch! Wir sind bereit, Ihnen bei einem erfolgreichen Wohnungsverkauf zu helfen.
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5.0 Ausgezeichnet
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Solange die Zinsen niedrig und die Nachfrage hoch sind, ist der Immobilienverkauf in Regensburg sinnvoll. In Zeiten steigender Zinsen kann ein Verkauf grundsätzlich anspruchsvoller werden, insbesondere in bestimmten Marktsegmenten. Wann Sie Ihre Wohnung in Regensburg verkaufen sollten, hängt jedoch nicht nur von der allgemeinen Lage am Immobilienmarkt ab, sondern auch von der spezifischen Lage, Ausstattung und dem Zustand Ihrer Immobilie.
Wenn Sie planen, Ihre Eigentumswohnung in Regensburg zu verkaufen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen: Sie verkaufen Ihre Wohnung selbst. Sie verkaufen Ihre Wohnung mit Unterstützung eines Maklers. Bevor Sie den Verkaufsprozess starten, sollten Sie sich Zeit nehmen und einen Überblick über Ihre aktuelle Situation verschaffen. Gerne beraten wir Eigentümer in einem kostenfreien und unverbindlichen Gespräch über den Ablauf und die Vorteile eines Verkaufs mit einem Makler in Regensburg.
Für den Verkauf einer Immobilie in Regensburg sind grundsätzlich zahlreiche Nachweise und Dokumente notwendig. Bei einem Wohnungsverkauf sollten Sie zusätzlich folgende Unterlagen im Vorfeld zusammensuchen – noch vor der Preisfindung, Vermarktung, Wohnungsbesichtigungen und Käuferscreening:
Grundriss Energieausweis Teilungserklärung Grundbuchauszug Protokolle von Eigentümerversammlungen Nachweise Feuer- und Gebäudeversicherung Baubeschreibung Wohnflächenberechnung Hausgeldabrechnung Übersicht der Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen
Beim Verkauf einer Wohnung in Regensburg fällt keine Spekulationssteuer an, wenn die Immobilie ausschließlich selbst genutzt wurde oder im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangehenden Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 EStG).
Der Notar wird vom Verkäufer oder dem Makler beauftragt, den Kaufvertrag zu erstellen. Der Notar prüft außerdem die Einträge im Grundbuch zur Immobilie. Im Beisein von Käufer und Verkäufer beurkundet er schließlich den Kaufvertrag und meldet den Eigentümerwechsel an das Grundbuchamt.
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung gilt: Kauf bricht nicht Miete. Das bedeutet, dass sich mit dem Verkauf der Mietwohnung an einen neuen Eigentümer nichts am bestehenden Mietverhältnis ändert. Der neue Eigentümer übernimmt die Wohnung inklusive des laufenden Mietvertrags, und die Rechte des Mieters bleiben bestehen. Existierende Mietverträge behalten ihre Gültigkeit. Der neue Vermieter hat daher die gleichen Rechte und Pflichten wie Sie als bisheriger Eigentümer. Möchten Sie eine vermietete Wohnung in Regensburg verkaufen, empfehlen wir Ihnen, ausreichend Zeit dafür einzuplanen.
Besonders wichtig ist es, Punkte wie ausstehende Mietforderungen und Details zur Kaution oder den Betriebskosten im Kaufvertrag festzuhalten. Dadurch können Auseinandersetzungen und Streitigkeiten mit den Mietern oder dem Käufer vermieden werden.
Bei einem Wohnungsverkauf in Regensburg mit laufendem Kredit kann beim Verkauf alternativ zu einer Darlehensablösung eine Übernahme durch den Käufer erfolgen. Voraussetzung ist die Zustimmung der finanzierenden Bank.
Die Notargebühren beim Hauskauf in Regensburg orientieren sich an der Höhe des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt. Grob gerechnet belaufen sich die Notarkosten auf 1,5 Prozent bis 2 Prozent des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie.
Vor dem Fototermin und den ersten Wohnungsbesichtigungen sollten Sie in Ihrer Verkaufsimmobilie in Regensburg Ordnung und Sauberkeit herstellen. Führen Sie notwendige Reparaturarbeiten und Instandsetzungen durch.
Der erste Eindruck Ihrer Wohnung kann ausschlaggebend für die Kaufentscheidung sein. Entfernen Sie persönliche Einrichtungsgegenstände. Durch geschicktes Dekorieren vermitteln Sie potenziellen Käufern eine “Wohlfühl-Atmosphäre” und steigern das Kaufinteresse.
Beim Verkauf Ihrer Wohnung in Regensburg können verschiedene Kosten auf Sie zukommen, wie zum Beispiel für Dokumente oder notwendige Reparaturen. Hier eine Übersicht möglicher Kosten:
Wertgutachten Energieausweis Private Verkaufsanzeige in einem Onlineportal Maklerprovision (bei privaten Immobilienverkäufen) Grunderwerbsteuer Spekulationssteuer bei Wertzuwachs (bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist für nicht selbst bewohnte Immobilien) Notarkosten Löschung von Rechten Dritter (Notarkosten)
Üblicherweise übernimmt der Käufer die Notarkosten beim Wohnungsverkauf in Regensburg. In der Praxis beauftragt dieser daher auch den Notar für die Abwicklung des Wohnungs- oder Hauskaufs. Die Immobilie ist lastenfrei an den Käufer zu übergeben. Das bedeutet, dass Grundschulden vor der Eigentumsübertragung zu löschen sind.
Vor dem Verkauf Ihrer Wohnung in Regensburg sollten Sie auf jeden Fall eine professionelle Immobilienbewertung beauftragen, um den möglichen Verkaufspreis zu ermitteln. Zunächst stellt sich die Frage nach dem aktuellen Wohnungswert. Erst wenn dieser bekannt ist, kann ein realistischer Wohnungspreis festgelegt werden. Mit unserem Immobilienbewertungstool können Sie eine erste Kurzeinschätzung vornehmen.
Auch wenn alle Beteiligten einig sind – der Kauf einer Immobilie in Regensburg ist ohne notarielles Siegel unwirksam. Erst mit der Beurkundung durch einen Notar ist ein Immobilien-Kaufvertrag gültig.
Wie verkaufe ich meine Wohnung in Regensburg ohne Makler? Verkaufen Sie Ihre Wohnung in Regensburg ohne Makler, müssen Sie den Notar informieren. Werden wichtige Aspekte vergessen, zum Beispiel Mängel an der Immobilie, kann das teuer werden. Für den Notartermin müssen Sie auch verschiedene Dokumente beschaffen – zum Beispiel den aktuellen Grundbuchauszug und die aktuelle Flurkarte. Sie sind daher gut beraten, mit einem versierten Makler vor Ort zu verkaufen – auch die Preisfindung und Immobilienvermarktung ist ein Fall für den Fachmann.
Auszug aus der Flurkarte (Ansprechpartner ist das zuständige Katasteramt) Grundbuchauszug (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht) Wohnflächenberechnung Bauunterlagen (Baugenehmigung, Bauplan, Bauzeichnungen, Grundrisse, Ansichten etc.) Teilungserklärung Protokolle zu den letzten Eigentümerversammlungen Gemeinschaftsordnung Aufteilungsplan Hausgeldabrechnungen der letzten Jahre Wirtschaftsplan bei vermieteter Wohnung: Mietvertrag Rechnungen zu umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen Nach größeren Umbauten: Unterlagen zur Statik Versicherungsschein zur Wohngebäudeversicherung (Ansprechpartner ist die Hausverwaltung) Unterlagen zur Haustechnik in der Wohnung (beispielsweise Wartungsberichte zur Gasetagenheizung) Energieausweis (diesen muss dem Käufer spätestens eine Woche nach der notariellen Beurkundung ausgehändigt werden) Bei der Wohnungsübergabe: Übergabeprotokoll
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Wir vereinbaren gerne ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. Schreiben Sie uns einfach oder rufen Sie uns an. Unser Team freut sich auf Sie!